Selbstverständlich steht Ihnen weiterhin frei einen Mund-Nasen-Schutz zu ihrer eigenen Sicherheit und aus Rücksichtsnahme auf ihre Mitpatienten zu tragen.
Wir dürfen Sie bitten mit Erkältungsymptomen möglichst nicht die Praxis zu besuchen und sollte dies in dringenden Fällen unumgänglich sein, dürfen wir Sie bitten uns vorab zu informieren und in der Praxis mindestens eine FFP2 Maske zu tragen.
Ausserdem behalten wir uns das Recht vor spontan auf eventuelle Entwicklungen zu reagieren und ggf. bei Anstieg der Infektionszahlen eine hausinterne Maskenpflicht wieder einzuführen.